Hans Hugo Niezel:

Wasserleitungen und Buttiche in Zellerfeld - Seite 3/7

ausgehn und offen erhalten werden, sind solche bis auf die Höhe dieS72
Höhe der Kiefhölzer Wiese gebracht, wo sie anfangen Wagerecht zu
gehen, der letzte Zapfen vorne im Kiefholz muß 3 - 4 Stunden ausge-
hen, und wenn die Nacht, über das Zapfenlüften herabkömt, ist es
nicht unrecht wenn dieser die Nacht offen gelaßen, und ausgeht.
Haben die Röhren eine geraume Zeit gut gegangen, und es hat sich
in solcher eine Art Wurzelwerk, welchen in solchen wächst angesetzt,
welches man Fuchsschwanz oder gewachsnes nent, ist dieses die
schicklichste Zeit die Röhren, durch Stöckelruthen ziehen, zu reinigen,
auf dem ganzen Rolande in den Wiesen herdurch, gehn die Waßer
bis zum Rolands Theiler ( Gevier ) größtentheils bey geringen steigen
und fallen Wagerecht, der Druck dieser Röhrentour geht für den Kah-
lenberg vier Röhrenlänge unter den Röhrenkasten in Schalker Graben
an ( das heißt, diese "vier Röhrenlängen" geben den notwendigen
Überdruckam höchsten Punkt der ganzen Leitung). In diesen Kasten
befindlichen Schlunk-Röhren kann man wohl ohngefehr bemerken, ob
in den Röhren gewachsenes Zeug befindlich, da, wenn die Röhre die
gehörigen Waßer zu sich nimt und ohne durch dergleichen gewachsen
Zeug aufgehalten wird, einen Keßel über sich macht, oder wenn solche
die Waßer stillstehend zu sich nimt.
7. In Ansehung der Waßerläufer Waßerleitung, wegen Lüftung der
Zapfen hat es mit vorbeschriebenen gleiche Bewandniß, wie auch bey
der Haus Wolfenbüttler Waßerreise, und befindet sich in dieser unten
an der Ecke der Gottsacker Mauer ein Zapfen zum Reinespühlen der
Röhren, wie denn solches auch.S72
8. bey den Privat Waßern durch einen Zapfen neben den Cantor
Hause gleichfalls geschehen kann.
9. Ist darauf zu sehen, daß die Brunnen, als 1lich der Haus Wolfen-
büttler, 2tens der Privat, 3tens der Brunnen, übern Hohen Weg in
Fahrweg gehörig mit Zulegholtz verwahrt, und mit Raasen bedeckt
werden, wie denn gleichfalls dahin zu sehen, daß die schon oben
bemerkten in der Stadt sich befindlichen Brunnen gehörig im Mauer-
werck und Zulegholtz erhalten werden.
10. Müßen die Gossen in der Bergstadt, im Frühjahr und im Herbst
soviel möglich reine und offen erhalten werden, jedoch muß dadurch
nicht etwa notdringende Arbeit zurückgesetzt und aufgehalten werden.
11. Bey Setzung eines neuen Waßerbuttig ist dahin zusehen, daß
das darunter zulegende Creutz gehörig beschlagen und ausgearbeitet,
damit nicht allein, das Umholz oder die Stäbe, sondern auch der Bo-
den darauf liegen und derselbe ohne darauf zu ruhen, nicht die ganze
Last des Waßers zu tragen habe. Wenn die Waßer hineingeschlagen
worden, geben diese die beste Setzwage ab, um sich darnach richten
zu Können, wohin solchen und der Abfall gehen soll,und wo alsdann
noch nötig ist das Creutz zu unterschlagen und zu richten.

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