Auszug aus dem Protokoll von 1531

"... Da das Wasser, genannt die Zelle, in die Inderst fliesst, dasselbe von dem Ort an alle hinauf bis an die Zell-Kirchen und Osterödischen Strasse, die von Goslar aus nach Osterode geht (gemeint ist damit die Durchgangsstrasse) , alles das, was auf der rechten Hand des Zellwassers liegt (östlich), das soll unsern Herzog Philipsen und unsern Erben ... gehören, was aber auf der linken Hand ( westlich) von den Zellwasser an, das in die Inderst läuft, bis an die selbe Osterödische Strasse an der die Zell liegt,. ... soll unsern Herzog Heinrich und unsern Erben hinführo gänzlich ... zustehen, und es soll das Zellwasser und die Osterödische Strasse von Goslar dieser vertragenen und beschlossenen örter (eine) rechte Wand, Schnitt und Scheide sein".


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